Kleinunternehmer
Marke in Deutschland, du bist Kleinunternehmer
Du wendest § 19 UStG an: keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis. Das Entgelt steht in einer Summe.
Ratgeber Rechnung
Eine Kooperation ist erst fertig, wenn die Rechnung stimmt. Fehlt eine Pflichtangabe, kann die Marke die Vorsteuer nicht ziehen und zahlt nicht. Steht Umsatzsteuer drauf, die du nicht berechnen darfst, schuldest du sie trotzdem. Hier steht, was das Gesetz verlangt, jeweils mit Fundstelle.
Stand: 1. November 2026 · 18 Quellen
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Dieselbe Leistung, drei Steuerfälle. Jede Zeile ist eine Pflichtangabe, dahinter steht ihre Fundstelle. Namen und Beträge sind erfunden.
Kleinunternehmer
Du wendest § 19 UStG an: keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis. Das Entgelt steht in einer Summe.
Regelbesteuerung
Du bist kein Kleinunternehmer: Netto, Steuersatz, Steuerbetrag. Ab 2028 an deutsche Unternehmen nur noch als E-Rechnung.
Reverse Charge
Die Marke schuldet die Steuer in ihrem Land. Keine deutsche Umsatzsteuer, beide USt-IdNrn., der Hinweis, ausgestellt bis zum 15. des Folgemonats.
Die Muster zeigen die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, § 14a UStG und § 34a UStDV. Was für deinen Fall gilt, klärt deine Steuerberatung. Quellen
Affliq schreibt dir die Rechnung aus dem Deal, mit dem richtigen Fall.
Vier Sätze aus dem Umsatzsteuergesetz.
Für eine Leistung an ein anderes Unternehmen musst du eine Rechnung ausstellen, und zwar innerhalb von sechs Monaten. Ein Video, ein Post oder eine Story für eine Marke ist eine solche Leistung.1
Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Zeitpunkt, Netto, Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis auf eine Befreiung. Fehlt etwas, ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß.2
Weist du Umsatzsteuer aus, obwohl du das als Kleinunternehmer nicht darfst, schuldest du den Betrag dem Finanzamt. Das Gleiche gilt für zu viel ausgewiesene Steuer.3
Ein Doppel jeder Rechnung, die du schreibst, bewahrst du acht Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du sie ausgestellt hast.4
Wer du bist und wo die Marke sitzt, entscheidet, was zusätzlich auf die Rechnung gehört.
Keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 UStG), und das Entgelt in einer Summe. Eine Rechnungsnummer verlangt die Vorschrift nicht; sinnvoll ist sie trotzdem.5
Die Leistung gilt dort als erbracht, wo die Marke ihr Unternehmen betreibt. Die Marke schuldet die Steuer: Du schreibst ohne Umsatzsteuer, mit der Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und beiden USt-IdNr., bis zum 15. des Folgemonats.6
Auch hier liegt der Ort der Leistung beim Unternehmen der Marke, also nicht in Deutschland. Auf die Rechnung kommt keine deutsche Umsatzsteuer.7
Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € genügen Name und Anschrift von dir, Datum, Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz. Für Rechnungen mit Reverse Charge gilt das nicht.8
Ist es vorher vereinbart, darf die Marke über deine Leistung abrechnen. Das Dokument muss „Gutschrift“ heißen. Widersprichst du ihm, verliert es die Wirkung einer Rechnung.9
Als Zeitpunkt der Leistung darf der Kalendermonat stehen, in dem du sie erbracht hast. Fehlt eine Angabe, berichtigst du mit einem Dokument, das sich eindeutig auf die Rechnung bezieht.10
Seit 2025 ist eine E-Rechnung nur noch eine Rechnung in einem strukturierten Format, das ein Programm lesen kann (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung mehr. XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erfüllen die Anforderungen, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL (BMF, Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Stand Oktober 2026).
Sitzen du und die Marke beide in Deutschland, musst du die Rechnung als E-Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Es gilt eine Übergangsfrist: Für Leistungen bis Ende 2026 darfst du noch Papier oder ein PDF schicken, für Leistungen im Jahr 2027 auch, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug (§ 27 Abs. 38 UStG). Ab 2028 ist die E-Rechnung an deutsche Marken Pflicht.
Kleinunternehmer dürfen weiter Papier oder PDF schicken (§ 34a Satz 4 UStDV), ebenso jeder bei Rechnungen bis 250 € (§ 33 Satz 4 UStDV). Empfangen musst du E-Rechnungen aber schon seit 2025, auch als Kleinunternehmer; dafür genügt ein E-Mail-Postfach (BMF, Fragen und Antworten zur E-Rechnung). Für Marken im Ausland gibt es keine deutsche Pflicht zur E-Rechnung.
Zahlt die Marke nicht, kommt sie spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Dann stehen dir Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Bekommst du neben dem Honorar ein Produkt, ist auch das Teil des Entgelts; dazu mehr im Ratgeber zu Testmustern. Affliq schreibt die Rechnung aus dem Deal: fortlaufende Nummer, der passende Steuerfall mit dem richtigen Hinweis, PDF mit eingebetteter E-Rechnung im ZUGFeRD-Format und XRechnung, Versand per E-Mail und Mahnung mit Zinsen und Pauschale, wenn die Marke nicht zahlt.
Affliq dokumentiert und rechnet vor, es berät nicht. Was wie versteuert wird, entscheidet deine Steuerberatung.
Dein Name und deine Anschrift, die der Marke, deine Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, eine einmalige Rechnungsnummer, was du geleistet hast, wann, der Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.2
An eine Marke in Deutschland ja, aber erst nach einer Übergangsfrist: Für Leistungen bis Ende 2026 geht noch PDF oder Papier, 2027 auch noch bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Als Kleinunternehmer bist du ausgenommen.11
Keine Umsatzsteuer, sondern das Entgelt in einer Summe mit dem Hinweis, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 UStG). Dazu Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer, Datum und die Leistung.5
Dann schuldest du die ausgewiesene Umsatzsteuer dem Finanzamt, obwohl du sie nicht berechnen durftest. Berichtigen lässt sich das erst, wenn die Marke die Vorsteuer nicht gezogen oder zurückgezahlt hat, und nur auf Antrag beim Finanzamt.12
Ohne. Die Marke schuldet die Steuer in ihrem Land. Auf deine Rechnung gehören die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und, außer du bist Kleinunternehmer, deine und ihre USt-IdNr. Ausstellen musst du sie bis zum 15. des Folgemonats.6
Auf der Rechnung muss sie bei Kleinunternehmern nicht stehen; die Pflicht zur Angabe beider Nummern gilt für sie nicht. Ob du sie trotzdem beantragst, etwa weil die Marke sie verlangt, klärst du mit deiner Steuerberatung.13
Was ihr vereinbart habt. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist sie in Verzug. Ab dann darfst du Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und 40 € Pauschale verlangen.14
An den, für den du die Leistung erbringst, in der Regel deinen Vertragspartner. Auf der Rechnung stehen sein vollständiger Name und seine Anschrift als Leistungsempfänger. Steht im Vertrag die Agentur, geht die Rechnung an die Agentur.15
Gesetze und Verwaltungsanweisungen, Stand 1. November 2026. Steuerrecht ändert sich: Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext, und was für dich gilt, klärt deine Steuerberatung.
Marke oder Agentur im Ausland: Ort der Leistung, Rechnungstext auf Deutsch und Englisch, USt-IdNr., Zusammenfassende Meldung, Drittland und Kleinunternehmer, mit Paragrafen.
Wer eins braucht, was hineingehört, wohin es auf TikTok und Instagram gehört und was du mit deiner Adresse machen kannst, mit Paragrafen und Quellen.
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Trag dich ein: Affliq schreibt die Rechnung mit dem richtigen Steuerfall, als PDF und E-Rechnung, und erinnert, wenn die Marke nicht zahlt.